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Freibeträge - Renten & Pensionen |
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Geschrieben von: Olaf Dressel
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Sontag, 02. November 2008 10:02 |
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7664 Euro, soviel dürfen Sie zunächst jährlich steuerfrei an Einnahmen haben. Das ist ersteinmal nicht viel und deswegen müssen Sie aktiv werden. Man kann hierzu beim Finanzamt einen Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, mit welcher nachgewiesen werden muß, dass die Summe aller Einkünfte wie Rente, Nebenjob, Zinsen und Gewinne durch Wertpapierverkauf unter dem Sparer-Pauschbetrag liegt. Die Steuerbescheide der zurückliegenden Jahre sind dabei hilfreich. Schlußendlich kann diese Bescheinigung der Hausbank vorgelegt werden die dann die Steuern auch nicht abführen muß. Zahlt man noch immer drauf, sollte man bei der Steuererklärung entsprechende Angaben machen. Weitere Details erfahren Sie auf HANDELSBLATT.COM
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